Übungsleiter
Vereinssatzung
Erweitertes Führungszeugnis
Auszug aus den BLSV+BSJ-News 1/2014:
Der Bundesgesetzgeber hat zum 1. Januar 2012 das Bundeskinderschutz-gesetz erlassen. Darin wurde u. a. geregelt, dass nicht nur Haupt- und Nebenamtliche, sondern auch Ehrenamtliche in der Kinder-
und Jugendarbeit ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben. Seit Frühjahr 2013 liegen dazu Ausführungsempfehlungen des Bayerischen Landesjugendamts vor.